...Die angemeldete Marke beinhalte für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen eine im Vordergrund stehende Sachaussage. Bei „gastro“ handele es sich um die gängige Kurzform für „Gastronomie“ bzw. „gastronomisch“, während „smart“ ein üblicher Begriff für „klug, geschickt, raffiniert“, aber auch „intelligent“ im technischen Sinn sei....