...Da es bereits an einer Einbeziehung der Kläger in den Schutzbereich der Prüfverträge mangele, komme es für einen möglichen Ersatzanspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht darauf an, ob der Beklagte, wie von den Klägern behauptet, falsch testiert und damit eine Vertragspflicht verletzt habe. 10 2....