...Die Revision meint, das Berufungsgericht habe rechtsfehlerhaft den Auskunftsanspruch der Klägerin zu 3 für begründet erachtet, weil es den unstreitigen Vortrag der Beklagten, dass in den schwebenden Insolvenzverfahren eine Aufteilung der von den Beklagten vor und nach ihrem Ausscheiden entfalteten Tätigkeiten mangels Erfassung des entstandenen Aufwands und einer zuverlässigen Schätzmethode nicht möglich...