...Auf die weiteren (Grundsatz- und Verfahrens-)Rügen, die sich auf die beiden anderen tragenden Erwägungen beziehen, kommt es mithin nicht mehr an. 5 Der Verwaltungsgerichtshof hat den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) nicht verletzt, indem er die Abweisung des Antrags damit begründet hat, dass die Wasserversorgung durch die Nachbarstadt mangels rechtlicher...