...Verhandelt er ohne Verfahrensrüge zur Sache, obwohl er den Mangel kannte oder kennen musste, so verliert er nach ständiger Rechtsprechung des BFH sein Rügerecht (Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 92, m.w.N.; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 260, m.w.N.). Dieser Rügepflicht sind die Kläger im Streitfall nicht nachgekommen....