...Daran fehlt es hier. 4 a) Die Beschwerde formuliert als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Frage, ob es unangemessen ist, wenn ein Arbeitszimmer von etwa 20 m² an ein Haus mit einer Grundfläche von 90 m² (richtig: 109,3 m²) und einer Wohnfläche von etwa 140 m² angebaut wird, weil sein 71-jähriger Miteigentümer seine (reduzierte, aber durchaus vollschichtige) berufliche Tätigkeit von einer 500 km...