...Dementsprechend verlangt der EuGH, dass der Markenanmelder die Waren oder die Art von Waren, auf die sich diese Dienstleistungen beziehen, angibt, während es nicht erforderlich ist, die Art der Dienstleistung oder die Art des Platzgeschäfts, in dem sie erbracht werden, näher zu spezifizieren (EuGH, a. a. O., Rdnr. 45, 49 u. 50 - Praktiker)....