...Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG seien solche Kennzeichnungen nicht eintragbar, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, für welche die Eintragung beantragt wird, weil solche von jedermann, insbesondere von den Mitbewerbern des Anmelders, frei verwendet...