...Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) beleg- und buchmäßig nachzuweisen. 25 Der Unternehmer soll dabei gemäß § 17a Abs. 2 UStDV in den Fällen, in denen er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, den Nachweis führen 26 "1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a des Gesetzes), 2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, insbesondere Lieferschein...