...Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, bietet ein Nahrungsergänzungsmittel unter der Bezeichnung "Enzymix" an. 2 Ein Antrag der Klägerin, der Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung die Nutzung der Bezeichnung "Enzymix" für Nahrungsergänzungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen, war vor dem Landgericht Stuttgart erfolgreich....