...Die Beklagte beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die Abrechnungen hinsichtlich einer Fallzusammenführung zu prüfen (7.11.2007). Der MDK gab an, dass die beiden Fälle nicht zusammenzuführen seien, die abgerechneten DRGs würden befürwortet. Die Beklagte beglich die Rechnungen und zahlte eine Aufwandspauschale....