...Hierbei ist auf denjenigen Veranstaltungsort abzustellen, dessen Wahl die geringsten Kosten verursacht hätte. Etwaige frühere Angebote der Dienststelle, deren Annahme im Vergleich hierzu höhere Kosten verursacht hätten, bleiben außer Betracht (Abgrenzung zum Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 36.93 - BVerwGE 97, 166 ff. = Buchholz 251.0 § 45 BaWüPersVG Nr. 2)....