...April 2008 wird auf Kosten der Klägerin, mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat, zurückgewiesen. Von Rechts wegen 1 Der Streithelfer der Klägerin ist Inhaber der Wortmarke Nr. 30421978 "CCCP". Diese ist mit Priorität vom 16. April 2004 unter anderem eingetragen für "Schlafanzüge, Badeanzüge, Halstücher, Schals, Krawatten, Hosen, Overalls"....