...Berichterstatters für die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren über Kosten und den Streitwert gemäß § 79a Abs. 1 Nr. 4, 5, Abs. 3, 4 FGO. 12 aa) Die Anwendung des § 79a FGO ist anders als die Entscheidung durch den Einzelrichter (so § 201 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG--) in Entschädigungsklageverfahren beim BFH nicht ausgeschlossen. 13 Die FGO unterscheidet zwischen dem Einzelrichter...