...Die Billigkeit erfordert es insoweit, dem Kläger auch die der Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen, weil sie einen entsprechenden Antrag gestellt und damit das Risiko getragen hat, zu unterliegen und mit Kosten belastet zu werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2006 IV R 14/04, BFHE 212, 231, BStBl II 2006, 418). 9 6....