...Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren insgesamt entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. 3. Der Nebenkläger A. trägt die Kosten seines Rechtsmittels. 4. Die im Revisionsverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen tragen die Staatskasse und der Nebenkläger A. je zur Hälfte. 5....