...Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen. 1 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Hauck Breinlinger Winter Volz Wankel...