...Nach dem "Errichtungsvertrag" waren die Gesellschafter verpflichtet, der Klägerin alle für die sach- und termingerechte Erfüllung der von ihr übernommenen Aufgaben erforderlichen Ressourcen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, den hierfür erforderlichen Finanzierungsbedarf vollständig zu tragen und der Klägerin die für ihre Tätigkeit anfallenden Kosten zu erstatten....