Entscheidungsdatum: 13.01.2016
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2014 - 6 Sa 19/14 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 17. Januar 2014 - 6 Ca 225/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 4. Dezember 2012 zu zahlen sind.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.