...I. 10 Das Berufungsgericht führt aus, die Beklagte sei dem Kläger zum Ersatz des Schadens in Höhe von 48.591,52 € verpflichtet, der aufgrund der unterlassenen Verlötung eines Fittings an einer Leitung des Heizkreislaufs entstanden sei. 11 Der Kläger habe es nicht schuldhaft unterlassen, den Schaden abzuwenden oder zu mindern....