...Er wird deshalb auch bisher möglicherweise noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen durchaus als solche und damit nicht als betriebliche Herkunftshinweise auffassen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 – marktfrisch; EuG GRUR Int. 2006, 44, 46, Nr. 84 - LIVE RICHLY). 24 Auf die von der Markenstelle im Internet ermittelten, der Anmelderin mit dem Erinnerungsbeschluss übermittelten...