...Die angesprochenen Verkehrskreise sind mit der zäsurlosen Aneinanderreihung von Wörtern schon aufgrund der Domainnamen im Internet vertraut, bei denen Leerzeichen unzulässig sind. 27 gg) Auch die regelwidrige Binnengroßschreibung des Buchstabens „F“ vermag nicht zur Schutzfähigkeit verhelfen, weil diese ebenfalls seit langem werbeüblich ist (BGH GRUR 2003, 963, 965 – AntiVir/AntiVirus; BPatG 29 W (...