...Durch das EDV-Netz wird den Richtern, auch den Antragstellern, ein Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, das, wie der Dienstgerichtshof in anderem Zusammenhang zutreffend erkannt hat, auch der dienstaufsichtlichen Kontrolle, insbesondere durch Anfragen bei den Administratoren, dient, ob sein Gebrauch, z.B. bei der Nutzung des Internets, ausschließlich zu dienstlichen Zwecken erfolgt....