...Zwar trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine solche Obliegenheit, wenn das Insolvenzverfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird (Senatsurteil BGHZ 162, 234 = FamRZ 2005, 608, 609 ff.)....