...Die Haftungsschuld, zu der noch Nebenleistungen hinzutraten, war von nicht unbeträchtlicher Höhe, andererseits bei Anhängigwerden der Klage jedoch bereits gezahlt, so dass kein unmittelbarer Schaden etwa in Gestalt drohender Insolvenz mehr zu besorgen war. 37 Soweit die Klägerin auf die quasi präjudizielle Bedeutung des Verfahrens für die Beitragsbescheide der Deutschen Rentenversicherung hingewiesen...