...Sie wird nur angeordnet, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht (Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG 12. Auflage, § 71 Rn. 50 m. w. N.). Billigkeitsgründe für die Rückzahlung können sich nach ständiger Rechtsprechung insbesondere aus Verfahrensfehlern der Vorinstanz ergeben (BPatG, Beschluss vom 14.10.2010, 25 W (pat) 205/09 – ACRIVISC; Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a....