...Gemeindeteilen und auch von Gebäuden oder Gebäudekomplexen (vergl. dazu Stöbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 441, 442 m. w. N.). 17 Das Gebäude in der …straße… in B1…, das im Alleineigentum der Anmelderin steht, wird „Behren Palais“ genannt und ist damit eine geographische Herkunftsangabe. Das Gebäude dient derzeit als Hauptsitz der B2…AG sowie als Hauptstadtrepräsentanz der Anmelderin....