...In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Hoheitsträger sich grundsätzlich nicht auf das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG berufen können. Dies muss konsequenterweise auch für die objektiv-rechtliche Grundrechtsfunktion gelten, die ihre Grundlage in der individualrechtlichen Gewährleistung hat....