...Entgegen der Auffassung der Beklagten wird ihr Grundrecht auf negative Koalitionsfreiheit nicht verletzt. 30 aa) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet als individuelles Freiheitsrecht das Recht jedes Einzelnen, eine Koalition zu gründen, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben oder aus ihr auszutreten sowie das Recht, durch koalitionsmäßige Betätigung die in der Grundrechtsnorm genannten Zwecke...