...Es verstoße gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit, ihn zwangsweise zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heranzuziehen, obwohl er sich bewusst gegen den Empfang der Programme entschieden habe. Die Vermutung, dass alle Einwohner Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen, sei unzutreffend....