...Das menschliche Leben steht in der Werteordnung des Grundgesetzes - ohne zulässige Relativierung - an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter (BGH, Urteil vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279). Hierdurch wird auch die sich aus § 216 StGB ergebene Einwilligungssperre legitimiert (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NStZ 2003, 537)....