...Es bestehe eine einfachgesetzliche Regelungslücke, die zur Vermeidung einer Verletzung des sich aus Art 6 Abs 4 Grundgesetz (GG) ergebenden Schutzauftrags unter Heranziehung der Rechtsgedanken der § 120 Abs 1, §§ 125, 126 SGB III dahingehend geschlossen werden müsse, dass die Beklagte - vergleichbar dem nach § 11 Abs 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - bis zum Beginn des Mutterschutzes...