...Damit erweisen sich die Erklärungen als nicht aus sich heraus so verständlich, dass für jeden Dritten erkennbar wäre, was der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann (vgl. Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 794 Rn. 14 und Seibel ebd., § 704 Rn. 4). 6 Ausreichend bestimmt ist dagegen die Entfernung der Mastfundamente bei den Masten 6 und 7 der Leitung mit der Bauleitnummer 2351....