...Der Drittschuldner stehe zum pfändenden Gläubiger in keiner unmittelbaren Rechtsbeziehung. Er sei daher nicht verpflichtet, nähere Auskunft über seine Rechtspositionen zu geben, um das Prozessrisiko des pfändenden Gläubigers zu senken. Der Drittschuldner könne verschiedene Gründe haben, eine Forderung nicht anzuerkennen....