3.316

Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die geschützte Rechtsposition muss es dem Gläubiger vielmehr gewährleisten, dass ohne seine Zustimmung ihre Nutzung durch Dritte zu unterbleiben hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 259/13
...Zivilsenat III ZR 204/12 Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung: Aufnahmebefugnis trotz Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels oder eines Endurteils; Aufnahme eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Verfahrenseintritt des Widersprechenden und Bindungswirkung des bisherigen Ergebnisse des Rechtsstreits; Wirksamkeit bei einer Mehrheit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 204/12
...Der Gesetzgeber habe in den Gesetzesbegründungen zu § 46a KWG aF und zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz zum Ausdruck gebracht, dass die Wirkung einer Stundung auch ohne eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner eintreten solle....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 227/12
...Heilige genössen insbesondere bei gläubigen Katholiken unverändert eine besondere Wertschätzung. Der Bildbestandteil der angegriffenen Marke beeinträchtige das sittliche Empfinden der Öffentlichkeit in relevanter Weise....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 81/11
...Es muss den Gläubiger von den Wirkungen der Rechtskraft jedenfalls soweit freistellen, als dies notwendig ist, um ihm die Wahrung seiner Rechte im Hinblick auf die drohende Verjährung zu ermöglichen. Gegenüber einem solchen unabweisbaren Bedürfnis nach Rechtsschutz muss die Rechtskraftwirkung des ersten Urteils zurücktreten (BGH, Urteil vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 253/16
...Invest-Fonds Nr. 7, einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (künftig: GbR). 2 Auf Seite 34 des Prospekts heißt es unter der Überschrift „Die rechtlichen Grundlagen der Investition“: Die Haftung der Gesellschafter Die Gesellschafter haften gegenüber Gläubigern der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen als Gesamtschuldner....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 252/11
...Der Gläubiger, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die unter der Bezeichnung "Südwestrundfunk" tätige Landesrundfunkanstalt in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 87/16
...Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung stehe der Verjährungseinrede dann entgegen, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Geltendmachung eines Rechts bzw von verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Handlungen abgehalten und dadurch bei ihm den Glauben hervorgerufen habe, dass er sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen werde....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 88/11 R
...Im Streitfall liegen solche Verschlechterungen der Zugriffslage für die Gläubiger vor. 28 (1) Die Zwangsvollstreckung und damit die Befriedigungsmöglichkeit für Gläubiger in das von der Klägerin im Vertrag vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 22/09
...Der Drittschuldner stehe zum pfändenden Gläubiger in keiner unmittelbaren Rechtsbeziehung. Er sei daher nicht verpflichtet, nähere Auskunft über seine Rechtspositionen zu geben, um das Prozessrisiko des pfändenden Gläubigers zu senken. Der Drittschuldner könne verschiedene Gründe haben, eine Forderung nicht anzuerkennen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 97/12
...Danach wird bei Eheleuten zugunsten der Gläubiger vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören, und zwar unter den Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 2 EGBGB auch bei ausländischem Ehewirkungsstatut. § 1362 BGB bezieht sich aber auf die Zwangsvollstreckung; die Norm dient dem Schutz der Gläubiger und soll im Zusammenwirken mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 90/13
...Der weitere Beteiligte zu 2 (künftig: Gläubiger) meldete Steuerforderungen in Höhe von rund 580.000 € an, die zur Tabelle festgestellt wurden. Am 10....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 80/16
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 9/14 R
...Zivilsenat V ZR 269/12 Wohnungseigentumssache: Klage des die Zwangversteigerung betreibenden Gläubigers auf Zustimmung zur Veräußerung der Eigentumswohnung Der die Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger ist befugt, den Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums selbstständig auszuüben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 269/12
...April 2013 (§ 250 ZPO) wirksam aufgenommen. 5 a) Ist in einem Insolvenzverfahren eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es nach § 179 Abs. 1 InsO dem Gläubiger überlassen, die Feststellung gegen den Bestreitenden zu betreiben....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZN 426/13 (F)
...Der Gläubiger, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die unter der Bezeichnung "Südwestrundfunk" tätige Landesrundfunkanstalt in den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 78/16
...Während das FG Rheinland-Pfalz einen rechtsgeschäftlich zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Teilverzicht auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu beurteilen hatte, geht es im Streitfall um das einseitige Nichtgeltendmachen von Forderungen vor dem zivilrechtlichen Verjährungsstichtag. Die Klägerin behauptet zwar, dass darin ein konkludenter Verzicht zu erkennen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 32/14
...Grundsätzlich fehlt es an einer solchen Rechtshandlung des Schuldners, wenn der Gläubiger eine Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung erlangt. 7 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung aber dann anfechtbar sein, wenn dazu zumindest auch eine selbstbestimmte Rechtshandlung des Schuldners beigetragen hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 114/16
...Bei diesen wird der Fiskus als Gläubiger der Lohnsteuer in zweifacher Weise gegenüber anderen Neugläubigern privilegiert. § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO verweist auf die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850i der Zivilprozessordnung (ZPO). Die entsprechende Anwendung dieser Normen hat zur Folge, dass nur der allgemein pfändbare Teil des Arbeitslohnes zur Masse gelangt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 21/10