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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Zahlung von Versicherungsprämien an einen privaten Krankenversicherer ist vielmehr eine anfechtbare Rechtshandlung. 8 a) Anfechtbar nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine inkongruente Sicherung oder Befriedigung gewährt hat. 9 aa) Insolvenzgläubiger ist jeder persönliche Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 145/15
...Dieser Rückgewähranspruch ist generell ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt. Er verdrängt grundsätzlich die außerhalb der Insolvenz geltenden allgemeinen Regelungen etwa im Sozialversicherungs-, Steuer- oder Abgabenrecht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 36/09
...Der betreibende Gläubiger rücke nach Aufhebung der Zwangsverwaltung auch bezüglich noch nicht rechtshängiger Anfechtungsansprüche nicht in die Stellung des Anfechtungsgegners ein....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 289/14
...Die Gläubiger sollten 14,7 % als Barquote und weitere 23,7 % erhalten. Von 61,6 % der Forderungen sollte die Beklagte befreit werden. 3 Das Insolvenzgericht bestätigte den Insolvenzplan mit Beschluss vom 14. November 2007....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 188/09
...in einem Kostenfestsetzungsbeschluss Zinsen auf die festgesetzten Kosten frühestens von dem Zeitpunkt an zugesprochen werden können, in dem die Kostengrundentscheidung, auf der die Festsetzung beruht, vollstreckbar war. 10 Nach § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO sind dem Gläubiger in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf Antrag Zinsen auf die festgesetzten Kosten zuzusprechen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZB 2/15
...Angefochten und im Interesse der Gläubiger rückgängig zu machen ist genau genommen nicht die Rechtshandlung selbst, hier die Abtretung, sondern deren gläubigerbenachteiligende Wirkung, die durch die Rechtshandlung verursacht wird (BGHZ 147, 233, 236)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 104/09
...Der künftige Unterhaltsanspruch des Kindes sei tituliert, das Kind sei aber nicht formell im Titel als Gläubiger ausgewiesen. Die in Literatur und Rechtsprechung teilweise vorgeschlagene aufschiebend bedingte Tenorierung entspreche nicht der mit § 7 Abs. 1 und 4 UVG bezweckten Vereinfachung der Beitreibung der Unterhaltsforderung....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 62/14
...Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB). Die Leistung muss dem Gläubiger so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten werden (§ 294 BGB). Das ist hier nicht geschehen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 34/11
...Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte Y Zahlungen an seine Gläubiger für an sein Unternehmen ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen getätigt und den Vorsteuerabzug geltend gemacht. 4 Der Kläger focht diese Zahlungen gemäß § 129 der Insolvenzordnung (InsO) an....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 5/16
...August 2001 wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. 4 Nach Zustimmung der Gläubiger genehmigte das Amtsgericht mit Beschluss vom 26. März 2002 einen Insolvenzplan. Darin heißt es wörtlich: 5 "... Herr G betreibt seit 1990 ein Fliesenlegerhandwerk. Er hat derzeit 5 Angestellte ... 6 Es wurden nun Maßnahmen zur Sanierung getroffen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 30/08
...Beklagten an den im Rahmen des Filialverkaufs veräußerten Schuhen durch die Zahlung der Kaufpreise abgelöst worden ist und die Kaufpreisforderungen bereits zuvor einer treuhänderischen Bindung zu Gunsten der Beklagten unterlegen haben. 22 (1) Eine Befriedigung, die ein Gläubiger aufgrund eines insolvenzfesten Absonderungsrechts erlangt, benachteiligt die Gesamtheit der Gläubiger nicht (BGH, Urteil...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 67/09
...November 2007, aaO Rn. 25), erscheint es auch im Blick auf dieses Vermögensopfer und die darum schutzwürdigeren Belange der Gläubiger des Forderungsschuldners angemessen, der Deckungsanfechtung Priorität zu geben (BGH, aaO Rn. 42 ff)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 42/14
...NV: Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, der das Kapitalvermögen zur Nutzung überlässt; bei einer verzinslichen Kapitalforderung ist dies in der Regel der Gläubiger, der dem Schuldner die Nutzung des Kapitalbetrags gegen Entgelt überlässt . 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 14/10
...April 2007 beantragte ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Das Verfahren wurde am 14. Juni 2007 eröffnet. Am 29. März 2010 focht der Insolvenzverwalter die Zahlung an den Kläger an....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 71/16
...April 2012 (aaO) hat der Senat zwischenzeitlich die Grundsätze festgelegt, die im Verhältnis zum uneigennützigen Treuhänder gelten, der ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte Gläubiger weiterleitet....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 11/12
...Die anderweit vertretene Ansicht, für einen absonderungsberechtigten Gläubiger könne auch der Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Zwangsverwalter auf Herausgabe des Überschusses nach Aufhebung des Verfahrens ohne Verstoß gegen § 89 Abs. 1 InsO gepfändet werden, könne insbesondere dann nicht überzeugen, wenn, wie hier, ein anderer Gläubiger die Zwangsverwaltung betrieben habe. 5 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 197/11
...Sie wären erfüllt oder vertragsgemäß bedient worden. 8 b) Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 33/07, juris)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (B) 74/09
...Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass ein neuer Antrag unzulässig sei, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen sei. Dies müsse auch gelten, wenn es zwar neue Gläubiger gebe, der Schuldner zwischenzeitlich aber kein neues verteilbares Vermögen erworben habe. Das Landgericht hat sich dieser Begründung angeschlossen. 6 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 174/09
...März 2009, das Verfahren mit Zustimmung der zwischenzeitlich befriedigten Gläubiger einzustellen. 2 Der Verwalter beantragte, unter Zugrundelegung einer Berechnungsgrundlage von 12.587,23 € die Vergütung auf 3.524,42 € und die Auslagen auf 1.074,13 €, jeweils zuzüglich 19 v.H. Umsatzsteuer festzusetzen, zusammen 5.472,27 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 230/10