...Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde habe es keine Rechtsprechung gegeben, wonach die konkrete Handhabung der Beförderungsrichtlinien, die zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung mit Beamten, die beim Beklagten als Probebeamte begonnen haben, auf ein fiktives Ernennungsdatum abstellen, gegen Art. 33 Abs. 2 GG verstoße....