...Soweit sie Fragen des revisiblen Rechts aufwerfen, sind sie teilweise nicht entscheidungserheblich und im Übrigen nicht klärungsbedürftig. 4 Die Frage, ob die verfassungsrechtliche Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG auch die wirtschaftliche Betätigung der WFG erfasst, die Gegenstand der vom Kläger an den Beklagten gerichteten Fragen nach bestimmten Honorarempfängern...