..., das nach DDR-Recht renten- bzw versorgungsrelevant gewesen ist. 26 Zwar ist der Beklagten beizupflichten, dass im Rahmen der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die Rentenversicherung überhöhte Leistungen abgebaut werden sollten....