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Zupfinstrumentenmacherausbildungsverordnung (ZupfinstrumentAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin


Ausfertigungsdatum: 30.06.2014

Stand: Ersetzt V 7110-6-60 v. 27.1.1997 I 85 (ZupfInstrmMAusbV)

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung
§ 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gitarrenbau
§ 9 Gesellenprüfung in der Fachrichtung Harfenbau
§ 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellenprüfung
§ 11 Bestehende Ausbildungsverhältnisse
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 5 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin

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