(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
-
übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
-
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau oder in der Fachrichtung Harfenbau,
- 3.
-
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
-
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten,
- 2.
-
Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen,
- 3.
-
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
- 4.
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Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 5.
-
Herstellen von Verbindungen,
- 6.
-
Herstellen und Gestalten von Oberflächen,
- 7.
-
Herstellen von Korpussen,
- 8.
-
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 9.
-
Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau sind:
- 1.
-
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
-
Herstellen von Korpussen,
- 3.
-
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen,
- 4.
-
Herstellen von Griffbrettern und Stegen,
- 5.
-
Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
-
Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
-
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
-
Reparieren von Instrumenten.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Harfenbau sind:
- 1.
-
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen,
- 2.
-
Herstellen von Korpussen,
- 3.
-
Herstellen von Harfenhälsen und Säulen,
- 4.
-
Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken,
- 5.
-
Montieren von Tonabnahmesystemen,
- 6.
-
Spielfertigmachen von Instrumenten,
- 7.
-
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten,
- 8.
-
Reparieren von Instrumenten.
(5) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
-
betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
-
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 8.
-
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
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Kundenorientierung und Verkaufen von Instrumenten.