Ausfertigungsdatum: 30.06.2014
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Entwurf und Fertigung | mit 55 Prozent, |
Planung und Konstruktion | mit 35 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Planung und Konstruktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn