Zupfinstrumentenmacherausbildungsverordnung (ZupfinstrumentAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin

Ausfertigungsdatum: 30.06.2014


§ 2 ZupfinstrumentAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.