Zivildienstgesetz (ZDG)
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer


Ausfertigungsdatum: 13.01.1960

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2005 I 1346;

Erster Abschnitt Aufgaben und Organisation des Zivildienstes
Zweiter Abschnitt Tauglichkeit, Zivildienstausnahmen
Dritter Abschnitt Heranziehung zum Zivildienst
Vierter Abschnitt Rechtsstellung der Dienstpflichtigen
Fünfter Abschnitt Ende des Zivildienstes; Versorgung
Sechster Abschnitt Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften
Siebenter Abschnitt Besondere Verfahrensvorschriften
Achter Abschnitt Schlussvorschriften