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Werksteinherstellerausbildungsverordnung (WStHAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin


Ausfertigungsdatum: 13.07.2015

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.3.2017 I 682

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereiche
§ 10 Prüfungsbereich Versetzen von Werksteinen
§ 11 Prüfungsbereich Instandsetzen von Werksteinen
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
§ 12 Ziel und Zeitpunkt
§ 13 Inhalt
§ 14 Prüfungsbereiche
§ 15 Prüfungsbereich Bearbeiten von Oberflächen
§ 16 Prüfungsbereich Herstellen von Werksteinen
§ 17 Prüfungsbereich Terrazzo- und Werksteintechnik
§ 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 21 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin

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