Werksteinherstellerausbildungsverordnung (WStHAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin

Ausfertigungsdatum: 13.07.2015


§ 1 WStHAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Werksteinherstellers und der Werksteinherstellerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 2 Betonstein- und Terrazzohersteller der Handwerksordnung staatlich anerkannt.