Werksteinherstellerausbildungsverordnung (WStHAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin

Ausfertigungsdatum: 13.07.2015


§ 2 WStHAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.