Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See


Ausfertigungsdatum: 13.10.2016

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 17.12.2018 I 2549

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Fachplanung und Voruntersuchung
Teil 3 Ausschreibungen
Abschnitt 3 Ausschreibungen für bestehende Projekte
Abschnitt 4 Eintrittsrecht für bestehende Projekte
Teil 4 Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See, die an das Netz angeschlossen werden, sowie Anlagen zur Übertragung des Stroms
Abschnitt 1 Zulassung von Einrichtungen
Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See
Teil 5 Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See
Teil 6 Sonstige Bestimmungen