Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See

Ausfertigungsdatum: 13.10.2016


§ 7 WindSeeG Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan

Für Festlegungen ab dem Jahr 2026 werden

1.
die bisher im Bundesfachplan Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes getroffenen Festlegungen durch die im Flächenentwicklungsplan nach § 5 getroffenen Festlegungen abgelöst und
2.
die bisher im Offshore-Netzentwicklungsplan nach den §§ 17b und 17c des Energiewirtschaftsgesetzes getroffenen Festlegungen teilweise durch die im Flächenentwicklungsplan nach § 5 und teilweise durch die im Netzentwicklungsplan nach den §§ 12b und 12c des Energiewirtschaftsgesetzes getroffenen Festlegungen abgelöst.