SeeArbG (SeeArbG)
Seearbeitsgesetz


Ausfertigungsdatum: 20.04.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2019 I 346

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Mindestanforderungen für die Arbeit von Besatzungsmitgliedern auf Schiffen
Abschnitt 3 Beschäftigungsbedingungen
Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
Unterabschnitt 8 Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern
Abschnitt 4 Berufsausbildung an Bord
Abschnitt 5 Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung
Abschnitt 6 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, medizinische und soziale Betreuung
Abschnitt 7 Ordnung an Bord und Beschwerderecht
Abschnitt 8 Zeugnisse und Verantwortlichkeit des Flaggenstaates
Unterabschnitt 4 Nicht zeugnispflichtige Schiffe
Unterabschnitt 5 Anerkannte Organisationen
Unterabschnitt 6 Rechtsverordnungen
Abschnitt 9 Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates
Abschnitt 10 Durchsetzung der Arbeits- und Lebensbedingungen
Abschnitt 11 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 12 Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1 Anwendung auf Selbständige
Unterabschnitt 2 Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften
Unterabschnitt 3 Übergangsregelungen