Ausfertigungsdatum: 20.04.2013
(1) Bestimmungsort der Heimschaffung nach Wahl des Besatzungsmitglieds ist
(2) Lässt der Reeder ein Besatzungsmitglied im Stich (§ 76a Absatz 1 Satz 3), ist abweichend von Absatz 1 Bestimmungsort der Heimschaffung ausschließlich der Wohnort des Besatzungsmitglieds.